Innsbruck (Österreich), 24.03.2005 - Cross-Border-Leasing (CBL) gerät ins Kreuzfeuer der Kritik. In Österreich erwirkte ein Energieversorger die Sperrung einer kritischen Website. 
CBL ist ein Leasing über Staatsgrenzen hinweg. Typischerweise wird dabei ein Objekt zunächst von einem Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer geleast, der dieses Objekt dann direkt wieder an den Leasing-Geber zurückvermietet. Befinden sich Leasing-Geber und Leasing-Nehmer jedoch in geeigneten, unterschiedlichen Staaten mit verschiedenen Rechtsauffassungen, so kann es bilanztechnisch zwei Eigentümer für ein und desselben Objektes geben. Aufgrund entsprechender Abschreibungen entstehen durch dieses bilanztechnische Vorgehen Steuervorteile in den einzelnen Ländern, an welchen die beteiligten Unternehmen entsprechend profitieren. Eine tatsächliche Wertschöpfung findet bei diesem Vorgang nicht statt, das in den USA domizilierte Unternehmen kann dort jedoch Steuervorteile geltend machen, die es mit dem ausländischen Partner teilt. Die langfristige wirtschaftliche und politische Bewertung ist daher oft kritisch hinterfragt worden. Derzeit bestehen vor allem als „sale and lease back“ bezeichnete, meist sehr langfristige Verträge. In diesen verkauft beispielsweise eine Kommune für 100 Jahre öffentliches Eigentum in die USA, etwa Straßenbahnen oder Abwasseranlagen, und mietet diese für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung wieder zurück.
CBL wurde noch vor wenigen Jahren von vielen Kommunen als Geldquelle zur Haushaltssanierung verwendet. Seit einer Gesetzesänderung in den USA im Jahre 2004 werden von der US-Steuerbehörde IRS solche Vertragskonstellationen aber als unzulässige steuervermeidende Finanztransaktionen bewertet, weil das Geschäft in der „real economic substance“, also dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nach betrachtet wird, und nicht seiner formalen Struktur gemäß. Die steuerliche Abschreibbarkeit ist damit für den Investor nicht mehr gegeben. Dieser hat jedoch seine Kalkulationen auf eine über sehr lange Vertragsfristen mögliche Abschreibung basiert. Im Ergebnis enstehen den US-amerikanischen Investoren finanzielle Schäden, die sie im Rahmen ihrer Eigentumsansprüche an dem Objekt auszugleichen versuchen. Ebenso sind Schadensersatzklagen zu befürchten.
Das Instrument der Cross-Border-Leasing Verträge ist daher seit 2004 Gegenstand vieler Debatten geworden. Insbesondere besteht die Gefahr von Schadensersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe. In Deutschland laufen derzeit in Hamburg, Köln und Wuppertal Verwaltungsklagen zur Klärung der Situation. Unter einem eigenen Forum informiert eine Kampagne zu den Hintergründen. Weitere 30 Fälle sind in der Wikipedia aufgelistet.